Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Feinstäuben und Aerosolen
Zertifiziert gemäß EN 149:2001 + A1:2009
Anwendungsbereiche:
P1-Filter: Einsatz bis zum 4-fachen des Grenzwertes, jedoch nicht gegen krebserregende, radioaktive Stoffe, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 und 3 und Enzymen.
P2-Filter: Einsatz bis zum 10-fachen des Grenzwertes mit Ausnahme von radioaktiven Stoffen sowie luftge-tragenen biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 und Enzymen.
P3-Filter: Einsatz bis zum 30-fachen des Grenzwertes.