Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter mit Rundgewinde
für Halb- und Vollmasken gemäß
DIN EN 143/141 (14387)/371 (14387 und DIN EN 148-1
Atemschutzfilter mit mehr als 300 g Gewicht dürfen nur in Verbindung mit Vollmaske eingesetzt werden.
AVEC Gas- und Kombinationsfilter sind bei unversehrter, fabrikmäßig verschlossener Verpackung 10 Jahre, Partikelfilter und ABC-Filter 20 Jahre und Polizei-Filter bis zu 20 Jahre lagerfähig.
Beim Einsatz von Atemschutzfiltern muss die Umgebungsatmosphäre mindestens
17 Vol. % Sauerstoff enthalten.
Kennzeichnung für Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter
Die eindeutige Kennzeichnung von Atemschutzfiltern durch genormte Kennfarben und Buchstaben ist in der EN 14387 festgeschrieben.
Auf dem Filtergehäuse sind ein oder mehrere farbige Ringe abgebildet.
Partikelfilter sind weiß gekennzeichnet.
Kombinationsfilter tragen alle Farbringe und Kennbuchstaben der Schadstoffe,
bei denen sie einsetzbar sind.
Die Klasse (Aufnahmekapazität) von Gasfiltern wird zusätzlich durch Ziffern von
eins (geringe Aufnahmekapazität) bis drei (hohe Aufnahmekapazität) angegeben.
Die zusätzliche Kennung „R“ steht für „reusable“ (wiederverwendbar); diese Filter dürfen für mehr als eine Arbeitsschicht eingesetzt werden (gemäß DIN EN 143:2000 und AC:2005 und A1:2006)
Die zusätzliche Kennung „NR“ bedeutet „non reusable“ (nicht wieder- verwendbar); diese Filter dürfen nicht für mehr als eine Arbeitsschicht eingesetzt werden (gemäß DIN EN 143:2000 und AC:2005 und A1:2006).
Die zusätzliche Kennung „D“ steht für mit Dolomitstaub geprüft. Der Filter erfüllt die zusätzlichen Anforderungen der Dolomitstaub-Prüfung (weniger Atemwiderstand bei längerer Nutzungszeit).